Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kommissionsverkauf
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Saclàb Verwaltungs GmbH ("Allgemeine Terms & Conditions") gelten die folgenden besonderen Bedingungen ("Terms & Conditions für den Kommissionsverkauf").
1. Vertragspartner, Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag wird mit der Saclàb Verwaltungs GmbH (nachfolgend "Versender" genannt) geschlossen.
Der Vertrag kommt zustande durch Akzeptieren der AGB für den Kommissionsverkauf durch den Besitzer des Produktes (nachfolgend ‘Kommittent’).
2. Gegenstand des Kommissionsverkaufs
Vor Erstellung des Kommissionsvertrags einigen Kommittent und Kommissionär sich auf einen Verkaufspreis für das Kommissionsgut, sowie einen Auszahlungspreis an den Kommittent. Der Auszahlungspreis richtet sich nach dem jeweiligen Provisionssatz (s. 6.). Zu dem ausgehandelten Verkaufspreis werden Versandkosten von 30€ hinzugefügt, welche von der Kommission ausgenommen sind.
3. Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist aber mindestens 30 Tage gültig. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann per Email eingehen an [email protected].
Nach Vertragsbeendigung hat der Kommissionär die noch in seinem Besitz befindliche Kommissionsware dem Kommittenten zu übergeben.
4. Übergabe und Verwahrung
Das Kommissionsgut verbleibt bis zur vertragsgemäßen Weiterveräußerung durch den Kommissionär nach den Vorgaben dieses Vertrages im Eigentum des Kommittenten. Der Kommissionär ist verpflichtet, das Kommissionsgut sorgfältig und getrennt von anderen Waren aufzubewahren sowie vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Der Kommissionär ist verpflichtet, das Kommissionsgut auf dem Postweg und in der Lagerung ausreichend zu versichern und im Falle eines Zugriffs Dritter auf das Kommissionsgut den Kommittenten unverzüglich zu unterrichten.
Das Kommissionsgut verbleibt mindestens einen Monat nach Eintreffen unter der Obhut des Kommissionärs und kann danach vom Kommittenten nach einer fristgerechten Kündigung (s. 3.) zurückgefordert werden.
5. Aufgaben und Pflichten des Kommissionärs
Der Kommissionär verkauft das Kommissionsgut im eigenen Namen im Auftrag des Kommittenten. Das Kommissionsgut wird ausschließlich per Vorkasse an den jeweiligen Käufer verkauft und übergeben.
Der Kommissionär wird gemäß den Weisungen des Kommittenten handeln, der festlegt zu welchem Preis das Kommissionsgut verkauft werden soll. Dies soll zu dem vertraglich festgelegten Mindestpreisen geschehen. Die aus dem Ausführungsgeschäft entstehenden Forderungen werden hiermit sämtlich an den Kommittenten abgetreten. Der Kommissionär kann aber diese Forderungen selbst einziehen. Der Kommittent kann die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
Der Kommissionär wird den Namen des Kommittenten gegenüber dem Erwerber geheim halten, es sei denn, der Kommittent willigt hierzu ein.
6. Provision
Der Kommissionär erhält für den erfolgten Verkauf eine Provision des jeweiligen Nettoverkaufspreises. Die Provision beträgt:
- 25% des Verkaufspreises für eine Tasche im Wert von bis zu 3.030 €.
- 20% des Verkaufspreises für ein Tasche im Wert von 3.031 € - 15.030 €.
- 16 % des Verkaufspreises für ein Tasche im Wert von mehr als 15 030 €.
*Bitte beachten Sie, dass von dem finalen Verkaufspreis ein Betrag von 30€ für unsere internen Kosten abgerechnet wird.
Mit der Provision, sowie den vom Vertrag ausgenommenen Versandkosten, sind sämtliche Kosten und Spesen des Kommissionärs abgegolten. Zusätzlich zu dem im Vertrag vereinbarten Gebühren fallen keine weitere Kosten für den Kommittenten an. Die Kommission ist nicht gestaffelt. Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn das Geschäft nicht zur Ausführung gelangt, es sei denn es beruht auf einem Grund, der auf den Kommittenten zurückzuführen ist. Nicht abzuführen ist die Kommission, wenn der Käufer von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.
Der Kommissionär wird den Verkaufserlös des Kommissionsguts innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf des Widerrufsrechts des Kunden unter Abzug der Provision, sowie der von dem Vertrag ausgenommenen Versandkosten, an den Kommittenten auszahlen.
7. Haftung
Der Kommissionär haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Sach- und Rechtsmängel gelten in entsprechender Anwendung die Vorschriften des Kaufrechts.
Einen Suchauftrag stellen
Wir tun unser Bestes, um auf Anfrage die perfekte Tasche für Sie zu finden. Dies kann jedoch bis zu 6 Monate dauern.
Sie können maximal 3 Suchaufträge gleichzeitig stellen
Bitte entfernen Sie eine Ihrer aktuellen Anfragen, um einen neuen Suchauftrag zu stellen.
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit den nächsten Schritten von uns.